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CO2-Kosten auf Mieter umlegen: Das gilt 2026

Autorenbild: energetio Redaktion
energetio Redaktion
27. Aug.
5 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 7. Sept.

Die Heizkostenabrechnung ist für Vermieter längst mehr als eine Verteilung von Brennstoffkosten. Wer CO2-Kosten auf Mieter umlegen möchte, muss seit 2023 den energetischen Zustand des Gebäudes berücksichtigen. Je höher der CO2-Ausstoß pro Quadratmeter Wohnfläche, desto größer ist grundsätzlich der Kostenanteil des Vermieters. Das schafft Abrechnungsaufwand, zeigt aber zugleich sehr klar, wo energetische Maßnahmen Betriebskosten, Konfliktpotenzial und langfristig auch Leerstandsrisiken senken können.

Wann lassen sich CO2-Kosten auf Mieter umlegen?

Maßgeblich ist das CO2-Kostenaufteilungsgesetz, kurz CO2KostAufG. Es gilt für Wohngebäude, deren Wärme oder Warmwasser über Brennstoffe wie Erdgas, Heizöl, Flüssiggas, Kohle oder Fernwärme bereitgestellt wird. Die darin enthaltenen CO2-Kosten werden nicht mehr pauschal vollständig auf den Mieter abgewälzt.

Bei einer zentralen Wärmeversorgung rechnet der Brennstoff- oder Wärmelieferant die CO2-Kosten zunächst gegenüber dem Vermieter beziehungsweise der Eigentümergemeinschaft ab. Der Vermieter ermittelt anschließend die Einstufung des Gebäudes und weist die Anteile in der Heizkostenabrechnung getrennt aus. Der auf den Mieter entfallende Betrag ist als Betriebskostenanteil umlagefähig, sofern eine wirksame Heizkostenvereinbarung im Mietvertrag besteht.

Bezieht der Mieter Gas oder andere Brennstoffe direkt vom Versorger, zahlt er die CO2-Kosten zunächst selbst. In diesem Fall kann er den Vermieteranteil grundsätzlich geltend machen. Für Vermieter bedeutet das: Auch bei dezentralen Gasetagenheizungen sollte der energetische Zustand des Hauses nachvollziehbar dokumentiert sein. Eine transparente Kommunikation verhindert, dass aus einer überschaubaren Erstattung ein langwieriger Streit wird.

Der Zehn-Stufen-Plan für Wohngebäude

Die Aufteilung richtet sich bei Wohngebäuden nach dem jährlichen CO2-Ausstoß in Kilogramm pro Quadratmeter Wohnfläche. Entscheidend ist nicht der Verbrauch einer einzelnen Wohnung, sondern der Wert des gesamten Gebäudes. Ein effizienter Neubau oder ein gut sanierter Altbau führt damit zu einem höheren Mieteranteil. Bei einem energetisch schwachen Gebäude übernimmt der Vermieter einen deutlich größeren Teil.

| CO2-Ausstoß je m² und Jahr | Anteil Mieter | Anteil Vermieter | | --- | ---: | ---: | | unter 12 kg | 100 % | 0 % | | 12 bis unter 17 kg | 90 % | 10 % | | 17 bis unter 22 kg | 80 % | 20 % | | 22 bis unter 27 kg | 70 % | 30 % | | 27 bis unter 32 kg | 60 % | 40 % | | 32 bis unter 37 kg | 50 % | 50 % | | 37 bis unter 42 kg | 40 % | 60 % | | 42 bis unter 47 kg | 30 % | 70 % | | 47 bis unter 52 kg | 20 % | 80 % | | ab 52 kg | 5 % | 95 % |

Ein Beispiel macht die Wirkung greifbar: Verursacht ein Mehrfamilienhaus 38 Kilogramm CO2 je Quadratmeter und Jahr, liegt es in der Stufe von 37 bis unter 42 Kilogramm. Von den ausgewiesenen CO2-Kosten trägt der Vermieter 60 Prozent, die Mieter zusammen 40 Prozent. Die Verteilung des Mieteranteils auf die einzelnen Wohnungen erfolgt anschließend nach dem gewählten und rechtlich zulässigen Heizkostenmaßstab.

Die Regelung soll einen fairen Anreiz schaffen. Mieter können ihr Heizverhalten beeinflussen, aber weder Fassadendämmung noch Heizungsanlage auswählen. Eigentümer wiederum erhalten ein messbares wirtschaftliches Signal, energetische Schwachstellen nicht dauerhaft aufzuschieben.

CO2-Kosten korrekt berechnen und abrechnen

Für eine belastbare Abrechnung brauchen Sie die Angaben des Energieversorgers oder Wärmelieferanten. Üblicherweise enthält die Rechnung den Brennstoffverbrauch, den Emissionsfaktor, die erzeugte CO2-Menge und die dafür angesetzten CO2-Kosten. Bei Fernwärme stellt der Lieferant die erforderlichen Daten ebenfalls bereit.

Die Berechnung folgt einer klaren Reihenfolge: Zuerst wird der gesamte CO2-Ausstoß des Abrechnungszeitraums durch die beheizte Wohnfläche geteilt. Das Ergebnis bestimmt die Stufe nach dem CO2KostAufG. Danach wird der Gesamtbetrag der CO2-Kosten in Vermieter- und Mieteranteil aufgeteilt. Nur der Mieteranteil darf in die Heizkostenabrechnung einfließen.

In der Abrechnung sollten mindestens der CO2-Ausstoß des Gebäudes, die Einordnung in die Stufe, die gesamten CO2-Kosten sowie die jeweiligen Anteile verständlich ausgewiesen werden. Ein bloßer Sammelposten innerhalb der Brennstoffkosten ist keine saubere Lösung. Mieter müssen nachvollziehen können, wie der Betrag zustande kommt.

Besondere Sorgfalt ist bei gemischt genutzten Objekten gefragt. Enthält ein Haus Wohnungen und Gewerbeeinheiten, können unterschiedliche Regeln gelten. Für Nichtwohngebäude ist kein Zehn-Stufen-Modell vorgesehen. Hier wird die Kostenaufteilung anhand des Verhältnisses von CO2-Kosten zu Energiekosten ermittelt. Werden Wohn- und Gewerbeflächen über dieselbe Anlage versorgt, müssen die Verbrauchs- und Kostenanteile fachgerecht getrennt werden. Gerade bei solchen Objekten lohnt sich eine frühzeitige Prüfung der Datengrundlage.

Ausnahmen: Denkmalschutz und rechtliche Beschränkungen

Das Gesetz berücksichtigt, dass nicht jedes Gebäude ohne Weiteres energetisch verbessert werden kann. Öffentlich-rechtliche Vorgaben, etwa aus dem Denkmalschutz, können die Modernisierung von Fassade, Fenstern oder Heiztechnik erheblich begrenzen. In solchen Fällen kann sich der Vermieteranteil reduzieren.

Das ist jedoch kein Automatismus. Entscheidend ist, welche konkrete Maßnahme durch eine bindende Vorgabe verhindert wird und wie stark dies die mögliche energetische Verbesserung einschränkt. Eine allgemeine Aussage wie „Das Haus steht im Denkmalbereich“ genügt nicht. Eigentümer sollten die Einschränkungen und die dazugehörigen Unterlagen geordnet dokumentieren. Bei komplexen Konstellationen ist eine rechtliche oder fachliche Prüfung sinnvoll, bevor die Heizkostenabrechnung erstellt wird.

Auch praktische Grenzen verdienen eine differenzierte Betrachtung. Eine Außenwanddämmung kann bei einer engen Grenzbebauung, einer erhaltenswerten Fassade oder ungeklärten Eigentumsverhältnissen schwierig sein. Das bedeutet nicht, dass keine Verbesserung möglich ist. Häufig liegen wirtschaftlich sinnvolle Schritte an anderer Stelle: Dämmung der obersten Geschossdecke, Kellerdeckendämmung, Optimierung der Heizungsregelung, hydraulischer Abgleich oder die Abdichtung und Dämmung erdberührter Bauteile.

Warum Sanierung bei den CO2-Kosten wirtschaftlich wirkt

Die CO2-Aufteilung ist kein Ersatz für eine Wirtschaftlichkeitsrechnung. Der Vermieteranteil allein trägt selten eine große Sanierung. Trotzdem gehört er in die Betrachtung, weil er jährlich wiederkehrt und mit dem Energieverbrauch steigt. Hinzu kommen geringere Brennstoffkosten, ein besserer Wohnkomfort, eine stabilere Vermietbarkeit und ein höherer Objektwert.

Bei einem unsanierten Bestandsgebäude kann die größte Schwachstelle unter der Erde liegen. Feuchte Kellerwände, fehlende Abdichtung oder Wärmeverluste im Sockelbereich beeinträchtigen nicht nur die Energiebilanz. Eine fachgerecht geplante Perimeterdämmung mit Freilegung, Abdichtung, XPS-Dämmung und gegebenenfalls Drainage kann Bausubstanz schützen und Wärmeverluste reduzieren. Ob diese Maßnahme wirtschaftlich sinnvoller ist als eine Dachboden- oder Fassadendämmung, hängt vom Gebäude, seinem Zustand und der geplanten Nutzung ab.

Für viele Eigentümer ist ein individueller Sanierungsfahrplan, der iSFP, der passende Startpunkt. Er ordnet Maßnahmen technisch und wirtschaftlich, statt Einzelgewerke ohne Gesamtkonzept zu vergeben. Fördermöglichkeiten müssen dabei vor dem Maßnahmenbeginn geprüft werden. Je nach Vorhaben können Förderprodukte des BAFA oder Förderkredite der KfW eine Rolle spielen. Fördervoraussetzungen, technische Mindestanforderungen und mögliche Boni ändern sich jedoch regelmäßig - eine Planung sollte daher immer auf dem aktuell gültigen Stand aufbauen.

So behalten Vermieter Aufwand und Kosten im Griff

Die beste Abrechnung beginnt nicht erst mit dem Eingang der Energierechnung. Halten Sie Wohnfläche, beheizte Flächen, Energieverbräuche und Rechnungen vollständig vor. Prüfen Sie nach jedem Abrechnungszeitraum, ob der CO2-Wert des Gebäudes plausibel ist und ob sich der Einbau einer neuen Heizung, Dämmmaßnahmen oder Leerstände auf die Daten ausgewirkt haben.

Zugleich lohnt der Blick über die einzelne Abrechnung hinaus. Wenn ein Gebäude dauerhaft in einer hohen Stufe liegt, ist das ein konkreter Kostenhinweis - nicht nur ein regulatorisches Detail. Dann sollte geprüft werden, welche Maßnahmen den Verbrauch dauerhaft senken, welche Förderung erreichbar ist und in welcher Reihenfolge die Arbeiten erfolgen sollten. energetio begleitet Eigentümer dabei von der Bestandsaufnahme über die Maßnahmenplanung bis zur Koordination der Ausführung.

Eine korrekte CO2-Kostenaufteilung schafft Vertrauen. Noch besser ist es, wenn die Abrechnung sichtbar macht, dass Sie die Ursache hoher Kosten angehen: mit einem nachvollziehbaren Plan, realistischen Budgets und Maßnahmen, die Ihr Gebäude langfristig wirtschaftlicher machen.

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